Was beinhaltet die 3HO Fördermitgliedschaft?
In der 3HO Satzung §5, Abs. III ist festgelegt, dass fördernde Mitglieder alle natürlichen und juristischen Personen werden können, die die Satzung anerkennen und einen regelmäßigen Beitrag in Geld leisten. Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Wer keine Einnahmen aus Yogaunterricht hat, kann sich als Fördermitglied einstufen lassen. In diesem Fall beträgt die Mindesthöhe des Beitrags 5,-- Euro pro Quartal.
3HO ist es ein Anliegen, dass Kundalini Yoga weiter verbreitet wird und dass Yoga Interessierte eine energetische Verbindung zum Verein haben können. Durch die Zahlung eines Förderbeitrages wird dies ermöglicht.
Die Fördermitgliedschaft wird beantragt durch einen formellen Antrag auf Fördermitgliedschaft. Die Zahlungsweise der Fördermitgliedsbeiträge erfolgt jeweils zum Quartalsanfang per Lastschrifteinzug. Ausnahmen der Zahlungsweise sind nach Rücksprache mit der 3HO Geschäftsstelle möglich.
Grundsätzlich erhalten die Fördermitglieder über ihre Beitragszahlungen Spendenbescheinigungen.
Die Kündigung der Fördermitgliedschaft ist 6 Wochen zum Quartalsende durch eine kurze schriftliche Mitteilung in der 3HO Geschäftsstelle einzureichen (siehe Details).
Die Aufgaben bzw. Funktionen, die durch Fördermitglieder wahrgenommen werden können, wie z.B. offizielle 3HO Tätigkeiten oder interne Vereinsfunktionen, werden zur Zeit durch den Vorstand geklärt.